„Spezielle Fuß- und Sprunggelenkchirurgie“

Die Mitglieder der Deutschen Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e.V. (D.A.F.) haben die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU), eine besondere Qualifikation zu erlangen. Die Personenzertifizierung "Spezielle Fuß- und Sprunggelenkchirurgie" ermöglicht es Orthopäden und Unfallchirurgen, ihre Expertise in der Behandlung von Erkrankungen und Verletzungen des Fußes und Sprunggelenks nach außen zu tragen. Das Zertifikat bietet somit eine Orientierungshilfe für Patienten, Kliniken und Kostenträger.

Um die Zertifizierung zu erhalten, müssen Ärzte und Ärztinnen einen persönlichen Nachweis erbringen, der über den Standard eines Facharztes für Orthopädie und Unfallchirurgie hinausgeht.

Um an der Personenzertifizierung teilnehmen zu können, ist das Ausfüllen des  Antragsformulars und das Einreichen aller relevanten Nachweise per Mail an personenzertifizierung(at)daf-online.de erforderlich.

Um eine Erst-Personenzertifizierung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen eine Facharztausbildung in Orthopädie, Unfallchirurgie oder Orthopädie und Unfallchirurgie sowie das D.A.F.-Zertifikat Fußchirurgie. Des Weiteren müssen mindestens 200 fußchirurgische Eingriffe eigenverantwortlich durchgeführt worden sein, wobei 50 dieser Eingriffe einen höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen müssen, wie es die Kriterien nach FussCert vorschreiben. Hierbei werden maximal 50 operative Versorgungen von OSG-Frakturen innerhalb dieses Intervalls angerechnet. Zusätzlich werden maximal 100 operative Hallux valgus Korrekturen berücksichtigt. Fortbildungen (mindestens 5 in den letzten 5 Jahren) wie z.B.:
D.A.F. Jahrestagung
GFFC Jahrestagung
EFAS Symposium
EFAS Kongress
DKOU Berlin (Sitzungen zur Zertifizierung werden im Kongressprogramm gekennzeichnet)
VSOU Baden-Baden (Sitzungen zur Zertifizierung werden im Kongressprogramm gekennzeichnet)
AOFAS
AAOS
LIOST Jahrestagung (Landesinnung Orthopädieschuhtechnik)
Jahrestagungen / Symposien anderer Fußgesellschaften
D.A.F. Spezialkurse
D.A.F. Masterkurse
D.A.F./BVOU Webinare
Spezielle Fußkurse / Fußsymposien (z.B. IBRA)
Veranstaltungen mit D.A.F. Schirmherrschaft

Regelmäßige Anwendung und kontinuierliches Lernen sind unerlässlich, um medizinisches Wissen auf dem neuesten Stand zu halten. Insbesondere bei der Behandlung von Fuß- und Sprunggelenk ist es daher notwendig, eine besondere Expertise durch eine Re-Zertifizierung zu überprüfen.

Die Erstanerkennung der Personenzertifizierung Spezielle Fuß- und Sprunggelenkchirurgie gilt für 5 Jahre, danach ist eine Re-Zertifizierung unbedingt erforderlich, um die Zusatzbezeichnung nicht zu verlieren.

Um für eine Re-Personenzertifizierung in Frage zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Antragsteller muss entweder an drei Jahrestagungen der D.A.F. teilgenommen haben oder an zwei D.A.F. Jahrestagungen und einer weiteren Jahrestagung einer nationalen oder internationalen fußchirurgischen Gesellschaft (z.B. EFAS Congress, AOFAS Meeting, etc.). Darüber hinaus müssen innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgreich 2 Masterkurse der D.A.F. besucht worden sein und zertifizierte Fortbildungen mit fußchirurgischen Inhalten (CME-Punkte vergeben durch die Ärztekammern) besucht worden sein, wie zum Beispiel DKOU-Sitzungen mit fußchirurgischem Inhalt. Insgesamt müssen innerhalb von 5 Jahren 50 CME-Punkte bei Veranstaltungen mit fußchirurgischem Themenbereich erworben worden sein.

Bitte beachten Sie die genauen Anforderungen, die dem Erhebungsbogen zu entnehmen sind. 

Im Durchschnitt sollen pro Jahr 100 fußchirurgische Eingriffe durchgeführt werden, was insgesamt 500 fußchirurgischen Eingriffen in 5 Jahren entspricht. Von diesen müssen jährlich 25 Eingriffe als komplexe Eingriffe höheren Schwierigkeitsgrads durchgeführt werden, was in 5 Jahren 125 komplexen fußchirurgischen Operationen entspricht.

Zusätzlich werden pro Jahr 25 OSG-Frakturen und 50 Hallux valgus Korrekturen durchgeführt, welche in Analogie zur "Erst-Personenzertifizierung" als anrechenbare operative Versorgungen gelten. In 5 Jahren entspricht dies 125 OSG-Frakturen und 250 Hallux valgus Korrekturen.

Es werden ausschließlich die Eingriffe der letzten 5 Jahre vor der Re-Zertifizierung gezählt.

Für Senior-Hauptoperateure in zertifizierten fußchirurgischen Zentren gelten bestimmte Voraussetzungen gemäß den FussCert-Kriterien. Diese umfassen regelmäßige Fortbildungen im Bereich der Fußchirurgie sowie den Nachweis einer bestimmten Anzahl an durchgeführten Operationen. Diese Anforderungen decken sich mit denen des Zertifikats "Spezielle Fuß- und Sprunggelenkchirurgie". Somit wird der Nachweis einer Tätigkeit als Senior Hauptoperateur als ausreichend für den Nachweis der operativen Fallzahlen und somit als Qualifikation für das entsprechende zeitliche Intervall anerkannt.

Um eine Zertifizierung zu erhalten, muss zunächst der Antrag ausgefüllt werden. Dieser kann über den bereitgestellten Link abgerufen werden und sollte anschließend per E-Mail mit den entsprechenden Nachweisen an personenzertifizierung(at)daf-online.de gesendet werden.

Die Beurteilung erfolgt anhand der bewährten Kriterien, die auch in fußchirurgischen Audits Anwendung finden.

Wir legen höchsten Wert auf eine sorgfältige Prüfung und eine objektive Bewertung Ihrer Qualifikationen. Somit ist eine qualitativ hochwertige Zertifizierung gewährleistet.

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08.-10. Mai 2025  |  München

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