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Fuß- und Sprunggelenk - German Journal of Foot and Ancle Surgery
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Foot and Ankle Surgery EFAS

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14th International Meeting of the Austrian Foot Society - 09.-11. April 2026 - Kitzbühel
die Österreichische Gesellschaft für Fusschirurgie (ÖGF) und OA Dr. Clemens Mansfield und Univ.-Prof. Dr. Hans-Jörg Trnka möchten Sie herzlich auf den internationalen Fachkongress aufmerksam machen:
14th International Meeting of the Austrian Foot Society
09.–11. April 2026
Kitzbühel, Österreich
Der Kongress richtet sich an Fachärztinnen und Fachärzte aus den Bereichen Orthopädie, Unfallchirurgie und angrenzende Disziplinen. Geboten wird ein vielfältiges wissenschaftliches Programm mit internationalen Vortragenden, praxisnahe Workshops sowie die Gelegenheit zum kollegialen Austausch in einem inspirierenden Rahmen.
Kongress-Webseite
Technische Orthopädie 2026
13.03.-14.03.2026 in München
Am 13.-14.03.2026 findet im Science Congress Center in München Garching die Jahrestagung der Landesinnung Bayern für Orthopädie- Schuhtechnik in Kooperation mit der D.A.F. und der G.F.F.C. statt.
Wir freuen uns über ihre Teilnahme.
Hauptprogramm
USA- Stipendium 2026 der DGOOC
Stipendium im Bereich Fuß- und Sprunggelenk
Das USA-Stipendium der DGOOC soll der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen und die Kooperation mit namhaften orthopädischen Zentren in den USA vertiefen.
Das Fellowship findet an der Harvard Medical School in Boston statt und wird mit 6.000 Euro unterstützt. Die Bewerbungsfrist für den Schwerpunkt Fuß-und Sprunggelenkchirurgie wurde verlängert bis zum 28.02.2026.
Mehr Infos

FussCert®-Zertifizierung
Anmeldung zur Zertifizierung zum Zentrum für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie (ZFS)
Mehr InfosHYBRID-DRG - AKTUELLES
Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,
nach den Erfahrungen mit der überhasteten und für alle Beteiligten wenig strukturierten Einführung der Hybrid-DRG hätte man erwarten können, dass deren Erweiterung künftig planvoller – sowohl im zeitlichen Verlauf als auch in der Kommunikation – erfolgt. Leider zeigt sich erneut eine stückweise Informationspolitik. Insbesondere in der vergangenen Woche gab es hierzu unterschiedliche und teils missverständliche Berichte in der Presse.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen nachfolgend eine Klarstellung zu den Hybrid- DRG 2026 geben:
FAQ: Hybrid-DRG 2026
Sind die Hybrid-DRG für 2026 bereits endgültig beschlossen?
Ja. Die Hybrid-DRG-Regelungen für das Jahr 2026 sind durch den Beschluss des (ergänzten)
erweiterten Bewertungsausschusses final festgelegt und gelten ab dem 1. Januar 2026.
Müssen die Hybrid-DRG 2026 noch durch den Bundesrat verabschiedet werden?
Nein. Die Hybrid-DRG beruhen auf § 115f SGB V. Die konkrete Ausgestaltung (Leistungskatalog, OPS-Zuordnung, Vergütung) erfolgt durch die Selbstverwaltung und ist kein zustimmungspflichtiges Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat.
Besteht die Möglichkeit, dass die Hybrid-DRG noch in den Vermittlungsausschuss gehen?
Nein. Die Hybrid-DRG-Regelungen selbst unterliegen keinem
Vermittlungsausschussverfahren.
Warum gibt es dennoch Berichte über Vermittlungsausschüsse im Zusammenhang mit der Krankenhausvergütung?
Diese betreffen andere gesetzliche Regelungspakete zur Krankenhausfinanzierung oder
Strukturreformen und haben keinen unmittelbaren Einfluss auf den Hybrid-DRG- Leistungskatalog oder die Vergütung für 2026.
Können sich die Hybrid-DRG 2026 dennoch noch ändern?
Grundsätzlich nein. Für 2026 sind Leistungskatalog, Vergütung und Grouper festgelegt. Möglich sind lediglich Klarstellungen, Auslegungshinweise oder technische Korrekturen. Inhaltliche Änderungen wären frühestens für Folgejahre zu erwarten.
Was bedeutet das für die Abrechnung ab dem 01.01.2026?
Die veröffentlichten Hybrid-DRG-Regelungen, OPS-Zuordnungen und Vergütungssätze sind
verbindlich anzuwenden.
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Inhaltliche Erweiterungen des Hybrid-DRG-Katalogs 2026
Für das Jahr 2026 umfasst der Hybrid-DRG-Katalog insgesamt 69 Hybrid-DRG mit 904
OPS-Kodes. Neu ist, dass Hybrid-DRG nun auch Behandlungen mit einer Verweildauer von bis zu zwei Tagen einschließen.
Im Bereich knochenspezifischer Eingriffe wurden Hybrid-DRG
für Frakturosteosynthesen ergänzt. Damit werden auch Patientinnen und Patienten berücksichtigt, die bislang noch bis zu zwei Tage stationär behandelt wurden.
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Ausschluss einer Hybrid-DRG-Abrechnung bei folgenden Kontextfaktoren
Patientenbezogene Faktoren
• Personen unter 18 Jahren
• Menschen mit Behinderung mit Pflegegrad 4 oder 5
Behandlungs- und Aufenthaltsfaktoren
• Verweildauer von mehr als zwei Tagen
• Eingriffe an mehreren anatomischen Lokalisationen
• Beidseitige Eingriffe
Trauma- und Befundkonstellationen
• Mehrfachfrakturen
• Weichteilschaden Grad III
Implantat- und materialbezogene Faktoren
• Keramischer oder metallischer Knochenersatz
Spezielle operative Verfahren
• Knochen-, Knorpel- und Chondrozytentransplantationen
• Eingriffe bei Pseudarthrosen
DRG-spezifische Ausschlusskriterien
• Fälle mit DRG-spezifischen Ausnahmen, insbesondere bei hohen Implantatkosten
(InEK)
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Hinweise zu OPS und Grouper 2026
Die OPS-Ziffern wurden bereits im Oktober veröffentlicht, zunächst jedoch ohne den zugehörigen Grouper für 2026. Ergänzt wurden die Hybrid-DRG um eine dritte, zusätzlich fußspezifische Hybrid-DRG. Der Grouper für 2026 liegt nunmehr vor.
Bei einer ersten differenzierten Betrachtung der zusätzlichen OPS-Ziffern zeigen sich jedoch mehrere potenzielle Fallstricke. So ist beispielsweise die TMT-I-Arthrodese (OPS 5-808.4a) nicht Bestandteil der OPS-Ziffern, die unmittelbar zu einer Hybrid-DRG führen. Dies kann jedoch zu einem Trugschluss führen: Werden zusätzliche Eingriffe durchgeführt – etwa eine distale Korrekturosteotomie des Metatarsale I – kann dennoch eine Hybrid-DRG ausgelöst werden.
➡️ Bitte nutzen Sie daher zwingend den Grouper 2026.
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Weiteres Vorgehen
Wir werden diese Entwicklungen weiterhin konstruktiv begleiten und insbesondere in Zusammenarbeit mit dem BVOU aufarbeiten. Über weitere relevante Erkenntnisse informieren wir Sie.
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Weiterführende Informationen
• Informationen der KBV zu Hybrid-DRG Link
• Leistungskatalog Hybrid-DRG 2026 Link
• Zusammengefasste Regelungen zu § 115f SGB V (Hybrid-DRG) 2026 Link
• Grouper 2026 Link
• Online-Seminar des BVOU Link
Mit kollegialen Grüßen
Arbeitskreis Abrechnung der D.A.F. e. V.
Arbeitskreis Abrechnung: Prof. Dr. med. Hazibullah Waizy (Leiter), Dr. med. Jörn Dohle (stellv. Leiter), Dr. med. Heino Arnold, Dr. med. Benjamin Breuer, Prof. Dr. med. Leif Claaßen, Prof. Dr. med. Kiriakos Daniilidis, Dr. med. Andreas Elsner, Dr. med. Thomas Schneider, Dr. med. Jörn Schwede, Dr. med. Daiwei Yao
